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Wohlfühlatmosphäre schaffen mit der perfekten Praxisbeleuchtung

Genauso wichtig wie ansprechende Einrichtung und freundliche Metarbeiter, ist auch die Praxisbeleuchtung. Mit Lichtfarbe und -helligkeit, verschiedenen Lampenarten sowie den Normvorgaben zur Beleuchtung in Arbeitsräumen wie Arztpraxen lassen sich angenehme Beleuchtungskonzepte schaffen, damit sich einerseits Ihre Patienten wohlfühlen, andererseits Ihre Mitarbeiter in einer ansprechenden, sicheren Umgebung arbeiten können.

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Allgemeine Kriterien für Lichtqualität in Innenräumen

Eine Arztpraxis ist ein Arbeitsraum für medizinische Fachangestellte und Ärzte, weshalb in einer Praxis die Beleuchtung Normierungen aus dem Arbeitsschutz unterliegt. In der DIN EN 12464-1 werden die Kriterien festgelegt, deren Erfüllung eine gute Beleuchtungsqualität und damit ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen. Zu diesen gehören:

  • angenehme Lichtumgebung
  • gute Gleichmäßigkeit
  • Direkt- und Reflexblendung sowie Schleierreflexionen begrenzt
  • Lichtrichtung passend und Modelling angenehm
  • Farbwiedergabe und Lichtfarbe passend
  • Beleuchtungsstärke ausreichend
  • Leuchtdichteverteilung harmonisch
  • natürliches Licht 

Ist die Beleuchtung Ihrer Praxis entsprechend diesen Kriterien eingerichtet, ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter am Arbeitsplatz alle Sehaufgaben uneingeschränkt ausführen können und dass die Arbeitssicherheit gewährleistet ist. Weil die Norm keine konkreten Lösungen vorschlägt, ist die letztendliche Konzeption der Praxisbeleuchtung nach dem eigenen Geschmack und mit Blick auf Wohlbefinden und Beruhigung uneingeschränkt möglich.

Verschiedene Praxisräume – unterschiedliche Beleuchtung

Geht es um die passende Beleuchtung für eine Arztpraxis, muss berücksichtigt werden, dass die Anforderungen für die jeweiligen Praxisräume verschieden sind. Im Wartezimmer benötigt man andere Leuchten und Lichtkonzepte als im Empfangsraum oder in einem der Behandlungsräume. Lichtstärke und -farbe können dabei benutzt werden, um die Praxisbeleuchtung ganz auf das Wohlbefinden der Patienten auszulegen.

Eine wichtige Unterscheidung ist die Einteilung in Allgemeinbeleuchtung und Akzentbeleuchtung. Erstere ist maßgeblich verantwortlich für die ganzheitliche Betrachtung eines Lichtkonzepts. Akzentbeleuchtung erhellt bestimmte Plätze und erfüllt spezifischere Einsatzzwecke.

Das Zusammenspiel aus Akzentbeleuchtung und Allgemeinbeleuchtung erzeugt Umgebungen, in denen sich Patienten und Mitarbeiter wohlfühlen. Doch wie können Lichtkonzepte in den einzelnen Räumen umgesetzt werden und welche Leuchten für Praxisräume gibt es?

Der Empfangsbereich – die Visitenkarte der Praxis

Den ersten Kontakt mit der Praxisbeleuchtung haben Patienten am Empfang. Für eine wohlige Atmosphäre bietet sich dort eine Kombination aus Deckenleuchten und Akzentleuchten an. LED-Deckenleuchten mit warmweißem Licht erzeugen ein entspanntes Klima für ankommende Patienten, für die Arbeitsplätze der Mitarbeiter schafft Spotbeleuchtung optimale Arbeits- und Sichtverhältnisse. Die Beleuchtungsstärke sollte entsprechend der Norm 300 Lux betragen.

Das Wartezimmer – Behaglichkeit lässt die Wartezeit verfliegen

Nach der Anmeldung verbringen Patienten meist Zeit im Wartezimmer. Um diese so angenehm wie möglich zu gestalten, empfiehlt sich eine Mischung aus direktem und indirektem Licht. Ist die Möglichkeit zum Lesen gegeben, werden der Norm entsprechend 300 Lux Beleuchtungsstärke verlangt. Für Kinderspielecken sind Lichtspots für die Beleuchtung vorteilhaft. Deckenleuchten oder LED-Streifen lassen sich optimal für die Allgemeinbeleuchtung einsetzen.

Untersuchungs- und Behandlungsräume: Funktionalität ist der Schlüssel

Die Praxisbeleuchtung in Behandlungs- und Untersuchungsräumen ist vor allem zweckorientiert. Ärzte und Arzthelfer müssen ihre Arbeit mit ausreichend Licht ausüben können, weshalb die Beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung zwischen 300 und 500 Lux liegen soll. Für gesonderte Aufgaben wie bei Lesetests oder der Untersuchung auf dem Patientenstuhl werden an diesen Stellen höhere Lichtstärken erfordert. Auch die Fachrichtung des Arztes ergibt spezielle Anforderungen an die Praxisbeleuchtung. Die genauen Vorgaben lassen sich der DIN EN 12464-1 entnehmen.

Schönes Ambiente mit der passenden Praxisbeleuchtung

Praxisbeleuchtung, die auf Bedürfnisse eingeht und Arbeitssicherheitsvorgaben erfüllt, sorgt dafür, dass sich Mitarbeiter und Patienten gerne in den Räumlichkeiten aufhalten. Mit LED-Deckenleuchten, Stripes und deren Zubehör lassen sich entsprechende Lichtkonzepte verwirklichen.

Allgemeine Kriterien für Lichtqualität in Innenräumen Eine Arztpraxis ist ein Arbeitsraum für medizinische Fachangestellte und Ärzte, weshalb in einer Praxis die Beleuchtung Normierungen aus dem... mehr erfahren »
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Allgemeine Kriterien für Lichtqualität in Innenräumen

Eine Arztpraxis ist ein Arbeitsraum für medizinische Fachangestellte und Ärzte, weshalb in einer Praxis die Beleuchtung Normierungen aus dem Arbeitsschutz unterliegt. In der DIN EN 12464-1 werden die Kriterien festgelegt, deren Erfüllung eine gute Beleuchtungsqualität und damit ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen. Zu diesen gehören:

  • angenehme Lichtumgebung
  • gute Gleichmäßigkeit
  • Direkt- und Reflexblendung sowie Schleierreflexionen begrenzt
  • Lichtrichtung passend und Modelling angenehm
  • Farbwiedergabe und Lichtfarbe passend
  • Beleuchtungsstärke ausreichend
  • Leuchtdichteverteilung harmonisch
  • natürliches Licht 

Ist die Beleuchtung Ihrer Praxis entsprechend diesen Kriterien eingerichtet, ist gewährleistet, dass die Mitarbeiter am Arbeitsplatz alle Sehaufgaben uneingeschränkt ausführen können und dass die Arbeitssicherheit gewährleistet ist. Weil die Norm keine konkreten Lösungen vorschlägt, ist die letztendliche Konzeption der Praxisbeleuchtung nach dem eigenen Geschmack und mit Blick auf Wohlbefinden und Beruhigung uneingeschränkt möglich.

Verschiedene Praxisräume – unterschiedliche Beleuchtung

Geht es um die passende Beleuchtung für eine Arztpraxis, muss berücksichtigt werden, dass die Anforderungen für die jeweiligen Praxisräume verschieden sind. Im Wartezimmer benötigt man andere Leuchten und Lichtkonzepte als im Empfangsraum oder in einem der Behandlungsräume. Lichtstärke und -farbe können dabei benutzt werden, um die Praxisbeleuchtung ganz auf das Wohlbefinden der Patienten auszulegen.

Eine wichtige Unterscheidung ist die Einteilung in Allgemeinbeleuchtung und Akzentbeleuchtung. Erstere ist maßgeblich verantwortlich für die ganzheitliche Betrachtung eines Lichtkonzepts. Akzentbeleuchtung erhellt bestimmte Plätze und erfüllt spezifischere Einsatzzwecke.

Das Zusammenspiel aus Akzentbeleuchtung und Allgemeinbeleuchtung erzeugt Umgebungen, in denen sich Patienten und Mitarbeiter wohlfühlen. Doch wie können Lichtkonzepte in den einzelnen Räumen umgesetzt werden und welche Leuchten für Praxisräume gibt es?

Der Empfangsbereich – die Visitenkarte der Praxis

Den ersten Kontakt mit der Praxisbeleuchtung haben Patienten am Empfang. Für eine wohlige Atmosphäre bietet sich dort eine Kombination aus Deckenleuchten und Akzentleuchten an. LED-Deckenleuchten mit warmweißem Licht erzeugen ein entspanntes Klima für ankommende Patienten, für die Arbeitsplätze der Mitarbeiter schafft Spotbeleuchtung optimale Arbeits- und Sichtverhältnisse. Die Beleuchtungsstärke sollte entsprechend der Norm 300 Lux betragen.

Das Wartezimmer – Behaglichkeit lässt die Wartezeit verfliegen

Nach der Anmeldung verbringen Patienten meist Zeit im Wartezimmer. Um diese so angenehm wie möglich zu gestalten, empfiehlt sich eine Mischung aus direktem und indirektem Licht. Ist die Möglichkeit zum Lesen gegeben, werden der Norm entsprechend 300 Lux Beleuchtungsstärke verlangt. Für Kinderspielecken sind Lichtspots für die Beleuchtung vorteilhaft. Deckenleuchten oder LED-Streifen lassen sich optimal für die Allgemeinbeleuchtung einsetzen.

Untersuchungs- und Behandlungsräume: Funktionalität ist der Schlüssel

Die Praxisbeleuchtung in Behandlungs- und Untersuchungsräumen ist vor allem zweckorientiert. Ärzte und Arzthelfer müssen ihre Arbeit mit ausreichend Licht ausüben können, weshalb die Beleuchtungsstärke der Allgemeinbeleuchtung zwischen 300 und 500 Lux liegen soll. Für gesonderte Aufgaben wie bei Lesetests oder der Untersuchung auf dem Patientenstuhl werden an diesen Stellen höhere Lichtstärken erfordert. Auch die Fachrichtung des Arztes ergibt spezielle Anforderungen an die Praxisbeleuchtung. Die genauen Vorgaben lassen sich der DIN EN 12464-1 entnehmen.

Schönes Ambiente mit der passenden Praxisbeleuchtung

Praxisbeleuchtung, die auf Bedürfnisse eingeht und Arbeitssicherheitsvorgaben erfüllt, sorgt dafür, dass sich Mitarbeiter und Patienten gerne in den Räumlichkeiten aufhalten. Mit LED-Deckenleuchten, Stripes und deren Zubehör lassen sich entsprechende Lichtkonzepte verwirklichen.