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Die LED-Maschinenleuchte bringt Licht ins Dunkel

In Arbeitsumgebungen, bei denen an und um Maschinen gearbeitet wird, herrschen besondere Anforderungen an die Leuchtmittel. Wegen der unterschiedlichsten Arbeitsfelder, Umgebungen und Einsatzorte gibt es nicht die eine optimale LED-Maschinenleuchte, die sich in jeder Situation bezahlbar macht. Im Mittelpunkt steht bei der Ausleuchtung vor allem eines: Die Arbeitssicherheit für Mensch und Maschine muss absolut erfüllt werden.

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Gesetzliche Grundlage für Beleuchtung im Arbeitsumfeld

Seit 2003 gilt für Arbeitsräume im Innenbereich die DIN EN 12464-1. Die europaweit gültige Norm gibt Anforderungen und Kriterien vor, die erfüllt werden müssen, damit die Beleuchtung von Arbeitsplätzen in Innenräumen für Menschen mit normalem Sehvermögen angemessen ist. Dabei werden die Sehleistung und der Sehkomfort bei der Bewertung berücksichtigt. Es folgt ein Auszug der Bereiche, in denen die Norm gilt:

  • Kontrollräume
  • Elektroindustrie
  • Nahrungs- und Genussmittelindustrie
  • Metallbearbeitung und -verarbeitung
  • Metallguss und Gießerei
  • Gummiindustrie 

In all diesen Bereichen gibt es Anlagen, deren Bedienung eine Beleuchtung erfordert. Im Zuge der Erneuerung und Umstellung von allen Industriebereichen auf Industrie 4.0 findet diese Entwicklung auch bei der Beleuchtung statt. LED-Technik bei Maschinenleuchte, Hallenbeleuchtung und Co. ist dabei ein Puzzleteil, mit dessen Hilfe die Entwicklungsstufe erklommen werden kann. In der Norm findet sich genau aufgeschlüsselt, welche Beleuchtungsstärke für welchen Bereich erreicht werden muss.

150 Lux

200 Lux

300 Lux 

1000 Lux   

- Anlagen mit gelegentlichen manuellen Eingriffen

- Arbeitsplätze und -zonen an Bändern

 

- Freiformschmieden

 

- Verarbeitung von schweren Blechen bis 3 Millimeter Dicke

 

- Gesenkschmieden

 

- Galvanisieren

 

- Qualitätskontrolle

 

- Mikromechanik

 

- Werkzeugmechanik

 

Verschiedene Aufgaben und Aufgabenbereiche erfordern also unterschiedlich starke Beleuchtung. LED-Leuchtmittel sind zur Erfüllung der Normvorgaben optimal geeignet, weil sich die gewünschte Leuchtstärke an der Maschinenleuchte über einfache Kombination von mehreren Lampen erreichen lässt. Wenn die erforderliche Lumenzahl nicht mit einer einzelnen Lampe erreicht wird, können einfach mehrere Leuchtmittel hintereinandergeschaltet werden.

Arbeitssicherheit wird großgeschrieben

Neben der Norm 12464-1 stellt auch die EU-Richtlinie 89/654/EWG Anforderungen an die Belichtung von Arbeitsplätzen. Jede Maschinenleuchte, Deckenlampe oder Aufbauleuchte unterliegt der Norm. Sie verlangt:

  • ausreichend Tageslicht
  • angemessene künstliche Beleuchtung
  • sichere Installation der Leuchtmittel
  • ausreichende Sicherheitsbeleuchtung 

Einen besonderen Stellenwert nimmt der Arbeitsschutz in der europaweit gültigen Richtlinie ein. Verbindungswege und Arbeitsplätze müssen dementsprechend so aufgebaut sein, dass eine LED-Maschinenleuchte oder eine Deckenleuchte keine Unfallgefahr für Arbeitnehmer darstellt. Zur Absicherung bei einem Ausfall ist für Sicherheitsbeleuchtung zu sorgen. Ein großer Vorteil von LED-Technik bei Decken-, Wand- oder Maschinenleuchten im Industriebetrieb ist deshalb sowohl der geringe Wartungsaufwand als auch die besonders lange Lebensdauer.

Automatisiert oder mit menschlicher Beteiligung?

Ein grundsätzliches Kriterium dafür, welche Art und vor allem welche Leuchtstärke zu wählen ist, wenn eine Maschinenlampe benötigt wird, ist die Frage nach der menschlichen Beteiligung. In Bereichen, in denen die Fertigung komplett automatisiert arbeitet und keine Sehaufgaben zu verrichten sind, ist die in der DIN EN 12565-1 geforderte Beleuchtungsstärke mit nur 50 Lux sehr gering – bei der Allgemeinbeleuchtung.

Davon unabhängig kann gerade die Ausstattung mit LED-Maschinenleuchte und Co. von Vorteil sein, wenn es um das Anzeigen des Status der automatisierten Fertigungsreihe geht. Mit farbigen RGB-Leisten lässt sich das sehr einfach anzeigen:

  • rot: Fertigung steht
  • grün: Produktion läuft
  • gelb: Wartungsarbeiten werden durchgeführt 

Dank einfacher Installation lassen sich solche Statusleisten im Handumdrehen nachrüsten, sodass ohne viel Aufwand vorhandene Maschinenparks und Anlagen modernisiert werden können. Sollen bereits vorhandene Leuchten mit einer neuen LED-Maschinenleuchte ersetzt werden, ist unbedingt auf Rücksprache mit dem Hersteller zu achten, damit die Integrität der Maschine nicht nachhaltig verschlechtert und somit die Arbeitsbedingungen negativ beeinflusst werden.

Gutes Licht steigert die Produktivität

Zur Fotosynthese ist Licht unabdingbar, beim Menschen sorgt ein Mangel daran zwar nicht gleich zum Aussetzen von Körperfunktionen, kann aber langfristig krank machende Auswirkungen haben – schlechtes Licht verringert also die Produktivität. Am gegenüberliegenden Ende dieses Spektrums steht das Faktum, dass Licht richtig eingesetzt zu einer Steigerung von Konzentration und Produktivität führen kann. Verantwortlich dafür ist die Verwendung der passenden Farbtemperatur. Man unterscheidet zwischen drei Farbtemperaturen, deren Bereiche in Kelvin (K) angegeben werden:

  • Warmweiß: 2.700–3.300 Kelvin
  • Neutralweiß: 3.300–5.300 Kelvin
  • Kaltweiß: min. 5.300 Kelvin

Während Warmweiß im Leuchtmittel für behagliche, gemütliche Stimmung sorgt und damit die Leistungsfähigkeit weder positiv noch negativ beeinflusst, ist das bei kaltweißem Licht umgekehrt. Kaltweiß – auch Tageslichtweiß genannt – wirkt nicht nur leistungsfördernd, sondern steigert gleichzeitig auch das Konzentrationsvermögen. Ob als LED-Maschinenleuchte mit 230 Volt (V), LED-Maschinenleuchte mit 24 Volt (V) oder eine andere Arbeitsleuchte – Kaltweiß ist die Lichttemperatur der Wahl, wenn es um die Beleuchtung von Arbeitsplätzen geht. Dabei sollten mindestens 6.300 Kelvin Lichttemperatur gewählt werden, um ideale Verhältnisse zu schaffen.

Gesetzliche Grundlage für Beleuchtung im Arbeitsumfeld Seit 2003 gilt für Arbeitsräume im Innenbereich die DIN EN 12464-1. Die europaweit gültige Norm gibt Anforderungen und Kriterien vor, die... mehr erfahren »
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Gesetzliche Grundlage für Beleuchtung im Arbeitsumfeld

Seit 2003 gilt für Arbeitsräume im Innenbereich die DIN EN 12464-1. Die europaweit gültige Norm gibt Anforderungen und Kriterien vor, die erfüllt werden müssen, damit die Beleuchtung von Arbeitsplätzen in Innenräumen für Menschen mit normalem Sehvermögen angemessen ist. Dabei werden die Sehleistung und der Sehkomfort bei der Bewertung berücksichtigt. Es folgt ein Auszug der Bereiche, in denen die Norm gilt:

  • Kontrollräume
  • Elektroindustrie
  • Nahrungs- und Genussmittelindustrie
  • Metallbearbeitung und -verarbeitung
  • Metallguss und Gießerei
  • Gummiindustrie 

In all diesen Bereichen gibt es Anlagen, deren Bedienung eine Beleuchtung erfordert. Im Zuge der Erneuerung und Umstellung von allen Industriebereichen auf Industrie 4.0 findet diese Entwicklung auch bei der Beleuchtung statt. LED-Technik bei Maschinenleuchte, Hallenbeleuchtung und Co. ist dabei ein Puzzleteil, mit dessen Hilfe die Entwicklungsstufe erklommen werden kann. In der Norm findet sich genau aufgeschlüsselt, welche Beleuchtungsstärke für welchen Bereich erreicht werden muss.

150 Lux

200 Lux

300 Lux 

1000 Lux   

- Anlagen mit gelegentlichen manuellen Eingriffen

- Arbeitsplätze und -zonen an Bändern

 

- Freiformschmieden

 

- Verarbeitung von schweren Blechen bis 3 Millimeter Dicke

 

- Gesenkschmieden

 

- Galvanisieren

 

- Qualitätskontrolle

 

- Mikromechanik

 

- Werkzeugmechanik

 

Verschiedene Aufgaben und Aufgabenbereiche erfordern also unterschiedlich starke Beleuchtung. LED-Leuchtmittel sind zur Erfüllung der Normvorgaben optimal geeignet, weil sich die gewünschte Leuchtstärke an der Maschinenleuchte über einfache Kombination von mehreren Lampen erreichen lässt. Wenn die erforderliche Lumenzahl nicht mit einer einzelnen Lampe erreicht wird, können einfach mehrere Leuchtmittel hintereinandergeschaltet werden.

Arbeitssicherheit wird großgeschrieben

Neben der Norm 12464-1 stellt auch die EU-Richtlinie 89/654/EWG Anforderungen an die Belichtung von Arbeitsplätzen. Jede Maschinenleuchte, Deckenlampe oder Aufbauleuchte unterliegt der Norm. Sie verlangt:

  • ausreichend Tageslicht
  • angemessene künstliche Beleuchtung
  • sichere Installation der Leuchtmittel
  • ausreichende Sicherheitsbeleuchtung 

Einen besonderen Stellenwert nimmt der Arbeitsschutz in der europaweit gültigen Richtlinie ein. Verbindungswege und Arbeitsplätze müssen dementsprechend so aufgebaut sein, dass eine LED-Maschinenleuchte oder eine Deckenleuchte keine Unfallgefahr für Arbeitnehmer darstellt. Zur Absicherung bei einem Ausfall ist für Sicherheitsbeleuchtung zu sorgen. Ein großer Vorteil von LED-Technik bei Decken-, Wand- oder Maschinenleuchten im Industriebetrieb ist deshalb sowohl der geringe Wartungsaufwand als auch die besonders lange Lebensdauer.

Automatisiert oder mit menschlicher Beteiligung?

Ein grundsätzliches Kriterium dafür, welche Art und vor allem welche Leuchtstärke zu wählen ist, wenn eine Maschinenlampe benötigt wird, ist die Frage nach der menschlichen Beteiligung. In Bereichen, in denen die Fertigung komplett automatisiert arbeitet und keine Sehaufgaben zu verrichten sind, ist die in der DIN EN 12565-1 geforderte Beleuchtungsstärke mit nur 50 Lux sehr gering – bei der Allgemeinbeleuchtung.

Davon unabhängig kann gerade die Ausstattung mit LED-Maschinenleuchte und Co. von Vorteil sein, wenn es um das Anzeigen des Status der automatisierten Fertigungsreihe geht. Mit farbigen RGB-Leisten lässt sich das sehr einfach anzeigen:

  • rot: Fertigung steht
  • grün: Produktion läuft
  • gelb: Wartungsarbeiten werden durchgeführt 

Dank einfacher Installation lassen sich solche Statusleisten im Handumdrehen nachrüsten, sodass ohne viel Aufwand vorhandene Maschinenparks und Anlagen modernisiert werden können. Sollen bereits vorhandene Leuchten mit einer neuen LED-Maschinenleuchte ersetzt werden, ist unbedingt auf Rücksprache mit dem Hersteller zu achten, damit die Integrität der Maschine nicht nachhaltig verschlechtert und somit die Arbeitsbedingungen negativ beeinflusst werden.

Gutes Licht steigert die Produktivität

Zur Fotosynthese ist Licht unabdingbar, beim Menschen sorgt ein Mangel daran zwar nicht gleich zum Aussetzen von Körperfunktionen, kann aber langfristig krank machende Auswirkungen haben – schlechtes Licht verringert also die Produktivität. Am gegenüberliegenden Ende dieses Spektrums steht das Faktum, dass Licht richtig eingesetzt zu einer Steigerung von Konzentration und Produktivität führen kann. Verantwortlich dafür ist die Verwendung der passenden Farbtemperatur. Man unterscheidet zwischen drei Farbtemperaturen, deren Bereiche in Kelvin (K) angegeben werden:

  • Warmweiß: 2.700–3.300 Kelvin
  • Neutralweiß: 3.300–5.300 Kelvin
  • Kaltweiß: min. 5.300 Kelvin

Während Warmweiß im Leuchtmittel für behagliche, gemütliche Stimmung sorgt und damit die Leistungsfähigkeit weder positiv noch negativ beeinflusst, ist das bei kaltweißem Licht umgekehrt. Kaltweiß – auch Tageslichtweiß genannt – wirkt nicht nur leistungsfördernd, sondern steigert gleichzeitig auch das Konzentrationsvermögen. Ob als LED-Maschinenleuchte mit 230 Volt (V), LED-Maschinenleuchte mit 24 Volt (V) oder eine andere Arbeitsleuchte – Kaltweiß ist die Lichttemperatur der Wahl, wenn es um die Beleuchtung von Arbeitsplätzen geht. Dabei sollten mindestens 6.300 Kelvin Lichttemperatur gewählt werden, um ideale Verhältnisse zu schaffen.