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LED-Lampen richtig entsorgen

Seit der Umsetzung der EU-Verordnung zu Leuchtmitteln hat die klassische Glühbirne ausgedient. LEDs in allen ihren Varianten haben sich als beste Wahl durchgesetzt. Trotz erheblich längerer Lebensdauer sind LED-Lampen zu entsorgen, wenn sie nicht mehr funktionieren. Bei der Entsorgung von LED-Lampen gibt es für Sie allerdings einige wichtige Aspekte zu beachten, damit das umweltschonende Recycling funktionieren kann.

 

LEDs und ihre fachgerechte Entsorgung

Wie erkennen Sie kaputte LEDs?

Gesetzliche Grundlage für die Entsorgung: das Elektrogesetz

Wo ist die Entsorgung von LED-Lampen möglich?

Fachgerechte Entsorgung schützt die Umwelt

 

LEDs und ihre fachgerechte Entsorgung

Leuchtdioden haben ihre überlegene Qualität gegenüber älteren Leuchtmitteln zweifelsfrei bewiesen. Sie haben eine deutlich höhere Lebensdauer, verbrauchen weniger Strom und sind in den verschiedensten Farben erhältlich. Wurde für Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren noch auf giftiges Quecksilber gesetzt, enthalten LEDs hingegen keinerlei Schadstoffe. Eine einzelne Leuchtdiode besteht aus mehreren Teilen. Zu diesen gehören:

  • Chip
  • Linse
  • Anschlussdraht
  • Anode und Kathode
  • Golddraht
  • Streifen / Lampengehäuse / Röhre

Obwohl LEDs keine Schadstoffe enthalten und nicht als Sondermüll – was defekte Energiesparlampen beispielsweise sind – gelten, ist es nicht erlaubt, die Lampen einfach im Hausmüll zu entsorgen. Das liegt zum Beispiel an dem verbauten Golddraht, anderen Metallteilen und weiteren weiterverwendbaren Materialien, die in den Leuchtdioden verwendet werden. Entsprechend ihrer Einordnung als Elektroaltgeräte müssen die Leuchtmittel an bestimmten Orten abgegeben werden. Bevor man allerdings LED-Lampen entsorgen muss, sollte man wissen, wann alte LEDs tatsächlich kaputt sind.

Wie erkennen Sie kaputte LEDs?

Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren oder klassische Glühbirnen haben unter anderem diese Gemeinsamkeit: Es lässt sich leicht feststellen, wann sie kaputt sind. Erzeugen sie kein Licht mehr, muss man die defekten Birnen austauschen und entsorgen. Der Glühfaden von Glühbirnen beispielsweise war außerdem sichtbar beschädigt. Bei LED-Lampen ist es schwieriger, den Zeitpunkt für das Entsorgen festzustellen. Man muss auf andere Anzeichen achten. An drei Eigenschaften kann man einen Defekt erkennen:

  • Leuchtkraft ist deutlich eingeschränkt
  • Leuchtdiode erzeugt kein Licht mehr
  • Lichtfarbe ist verändert 

Die Gründe, warum eine Ihrer zu Hause verbauten LEDs eine dieser ungewünschten Eigenschaften aufweisen kann, sind sehr vielfältig. Vom Erreichen ihrer maximalen Lebensdauer bis zu technischem Versagen ist vieles möglich. Genau lässt sich die Ursache als Laie häufig nicht ausmachen. Gerade die komplexe, umfassende Technik und Elektronik, die in und an LED-Lampen verbaut ist, sorgt dafür, dass man sie entsorgen muss.

Ein Durchbrennen der Leuchtdiode ist nämlich nur selten die Ursache für einen Defekt. Trotzdem sollten Sie LED-Lampen dringend entsorgen, wenn ein Defekt offensichtlich ist, der von irreparablen Schäden ausgelöst wird.

Gesetzliche Grundlage für die Entsorgung: das Elektrogesetz

Um die Umwelt durch gefährliche Stoffe, die in Elektrogeräten aller Art in der einen oder anderen Form enthalten sind, nicht zu belasten, ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, verabschiedet worden. Das ElektroG liefert den gesetzlichen Rahmen für das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die Entsorgung unterschiedlichster Elektrotechnik. Dazu zählen auch alle Arten von LED-Leuchten und -Lampen sowie das Vorgehen, wie sie zu entsorgen sind.

Das ElektroG gibt die Erhöhung der Recyclingrate und der Umweltschonung sowie das Minimieren von Müllmengen als abfallwirtschaftliche Ziele vor, die es durch die Steuerung des Marktverhaltens von Verbrauchern, Verkäufern und Herstellern der Geräte erreichen will.

Der Gesetzgeber sieht sich allerdings auch selbst in der Pflicht und bietet deshalb öffentlich zugängliche Orte an, an denen Sie LED-Leuchtmittel entsorgen können. Allerdings kann er auch Hersteller von Lampen, die LEDs und andere Elektroteile enthalten, dazu auffordern, Behältnisse für das Entsorgen bereitzustellen. Als Verbraucher haben Sie also verschiedene Möglichkeiten, LEDs in Form von Lampen, Spots, Leisten oder Röhren zu entsorgen.

Wo ist die Entsorgung von LED-Lampen möglich?

Dem Elektrogesetz ist zu entnehmen, dass sowohl öffentliche als auch privat betriebene Entsorgungsstellen für Leuchten, Leisten und Co. bereitstehen. In manchen Gebieten Deutschlands sind mobile Abgabestationen vorhanden, sogenannte Schadstoffmobile. Sie dienen als Sammelstationen, die ihre Ladung beispielsweise an Recyclinghöfe liefern. Aber auch stationäre Entsorgungsstellen sind zum Entsorgen von LED-Lampen verfügbar. Dazu gehören:

  • Mülldeponien
  • Wertstoffhöfe
  • Sammelstellen von Herstellern / Verkäufern
  • Sammelstellen beim Einzelhandel

Bei staatlich betriebenen Deponien und Wertstoffhöfen ist die Entsorgung von haushaltsüblichen Mengen verschiedenster Müllstoffe kostenfrei möglich. Um sicherzugehen, dass die Entsorgung der LED-Leuchtmittel an der gewählten Stelle möglich ist, lohnt sich allerdings immer ein Blick auf die Website oder ein kurzer Anruf beim Betreiber.

Wie bei der guten alten Batterie ist es auch vereinzelt möglich, LED-Lampen und -Birnen bei Sammelstellen des Einzelhandels zu entsorgen. Oft sind diese in den Kassenbereichen zu finden, wo die defekte Technik in Sammelbehältern abgegeben werden kann. Ähnliche Sammelstellen sind häufig auch bei Herstellern beziehungsweise Verkaufsstellen zu finden, bei denen Sie funktionierende Lampen erwerben und defekte entsorgen können.

Unter keinen Umständen sollten Sie LED-Lampen, -Spots oder -Leisten im Hausmüll entsorgen. Das stellt einen Gesetzesverstoß dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird.

Die heimische Mülltonne ist auf keinen Fall ein passender Ort für die Entsorgung von LEDs. Die Leuchtmittel werden als Recyclingstoffe betrachtet, die nur an den oben genannten Orten fachgerecht entsorgt, gesammelt und anschließend recycelt werden können. Nur dadurch lässt sich sicherstellen, dass die Wertschöpfungskette eingehalten wird. Denn ausgewählte Materialien der defekten LEDs können für die Produktion neuer Leuchtmittel verwendet werden.

Fachgerechte Entsorgung schützt die Umwelt

Die Politik schafft den Rahmen, Verbraucher und Hersteller setzen ihn um. Mit dem Elektrogesetz sind LEDs ein Teil der Recyclingkette geworden. Wurden alte Glühbirnen einfach im Hausmüll entsorgt und Energiesparlampen wegen des enthaltenen Quecksilbers als Sondermüll behandelt, punkten LED-Lampen als Recyclinggüter. Man kann sie zwar nicht einfach überall wegwerfen, aber wenigstens können einige ihrer Bestandteile wiederverwendet werden. Sie können dafür Ihren Beitrag leisten und defekte LEDs nur an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgen.

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