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Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

revoART GmbH ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.leds24.com/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit BFSG und der BFSGV vereinbar.

Unserer Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Beschreibung der Dienstleistung

Alle passenden Produkte für eine attraktive Beleuchtung finden Sie in unserem LED-Shop. Mit einer großen Auswahl an erstklassigen Leuchten, Streifen und individualisierbaren Modulen können Sie alle Ihre geplanten Lichtkonzepte in die Tat umsetzen.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf allen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
  • Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf allen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Auf mehreren Seiten ist kein Titel hinterlegt.
  • Auf mehreren Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert.
  • Auf fast allen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
  • Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
  • Auf allen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.
  • Auf allen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen.
  • Auf einer Seite gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:

Daniel Ackermann
Hauptstraße 101
04416 Markkleeberg
Markkleeberg
[email protected]

 

Marktüberwachungsstelle

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsstelle lauten:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Magdeburg

Disclaimer

Die maschinelle Überprüfung der Webinhalte hat am 26.06.2025 stattgefunden. Dabei wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 genutzt. Grundsätzlich kann bei solchen Überprüfungen aufgrund von Unterschieden im Sourcecode, der Verwendung einer anderen Web-/App-Version oder der Benutzung auf einem anderen Betriebssystem und/oder Webbrowser an dieser Stelle keine Gewährleistung durch die Web Inclusion GmbH übernommen werden. Für eine vollständige Prüfung sind zudem manuelle Tests des Webseitenbetreibers notwendig.

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